Im Ergebnis der Beratung des Hygienerats, in dem u.a. Wissenschaftler*innen der Charité mitarbeiten und unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage, gelten ab dem 07.06.2022 bis auf Weiters folgende Regelungen:
die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt
an 2 Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen durchgeführt werden
Eltern informieren die Schule schriftlich (gilt bis zum Schuljahresende), ob ihre Tochter*ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt
die 3G-Regel für schulexterne Personen (z.B. Eltern) für die Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ist aufgehoben