Schutzmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie im Herbst Schuljahr 2022/23

Es ist weiterhin möglich, dass Schüler*innen an den freiwilligen Testungen gegen die Sars-CoV-2-Pandemie teilnehmen. Dazu ist eine persönliche Einverständniserklärung der Eltern/der Erziehungsberechtigten notwendig, die bis zum Ende der ersten Schulwoche (11.11.2022) vorliegen muss. Diese gilt bis zum 08.02.2023. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem offiziellen Schreiben der Senatsverwaltung.

Schulschreiben_SARS-CoV-2-Herbstferien 22

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