Die Zuordnung einer Schule zu einer Stufe geht eine differenzierte Betrachtung des allgemeinen Infektionsgeschehens im Bezirk bzw. in Berlin, der konkreten schulischen Infektionslage und der Rahmenbedingungen einer Schule voraus. Es erfolgt eine schulscharfe Prüfung durch das jeweils zuständige bezirkliche Gesundheitsamt und die zuständige (regionale) Schulaufsicht.
Das bezirkliche Gesundheitsamt entscheidet auf Basis der Erkenntnisse sowie nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht über die Zurodnung der jeweiligen Schule zu einer Stufe des Stufenplans und weitere geeignete Maßnahmen.