In der gymnasialen Oberstufe werden im Fach Geschichte die Inhalte aus der Sekundarstufe I vertieft und mithilfe verschiedener Methoden er- und verarbeitet.
In der Einführungsphase liegt der Schwerpunkt auf der Periodisierung der Vergangenheit, ausgehend vom Mittelalter, über die Reformation und die Folgen, die Aufklärung und den aufgeklärter Absolutismus, die Revolution 1848, die industrielle Revolution in Deutschland, Weimarer Republik , den Nationalsozialismus bis hin zum Deutschland nach 1945. Methodisch beschäftigen die SuS sich in der 11. Klasse mit der Analyse von Diagrammen und Statistiken, dem Vergleich von Quellen sowie der Analyse und Interpretation von Karikaturen. Dabei werden Erklären kausale, strukturelle bzw. zeitliche Zusammenhange erklärt, multiperspektivisches Betrachten und Fremdverstehen geübt und auch das Vergleichen und Analysieren unter Einbeziehung verschiedener Dimensionen (z. B.: Gesellschaft, Politik, Wirtschaft) stellt einen zentralen methodischen Schwerpunt dar.
In der Qualifikationsphase beschäftigen sich die SuS mit den Grundlagen der modernen Welt in Antike & Mittelalter am Beispiel der Demokratie. Dazu schauen sie sich exemplarisch die attische Polis und die republikanische Verfassung Roms an. Weiterhin werden die Grundlegungen der modernen Welt im Mittelalter, wie z.B. der Freiheit am Beispiel der Stadt im Mittelalter thematisiert. Ebenso beschäftigen sich die SuS mit der Herausbildung moderner Strukturen in Gesellschaft und Staat von der frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert, z.B. im Zeitalter der Aufklärung. In diesem Zuge stehen auch die bürgerlichen Revolutionen, wie z.B. in England, Frankreich oder Deutschland im Mittelpunkt historischer Analysen. Mit der modernen Welt und ihren Krisen, insbesondere mit der Demokratie und Diktatur, setzen sich die SuS im Laufe der Qualifikationsphase ebenso auseinander wie mit der der bipolare Welt nach 1945.
Im Zuge der Auseinandersetzung mit den o.g. Themenfeldern erweitern die SuS ihre Kompetenzen, indem sie z.B. fachspezifische Begriffe erklären und diese in der Argumentation sachgerecht anwenden, quellenbasiert begrenzte historische Sachverhalte (Entwicklungen, Strukturen) rekonstruieren und diese unter einem bestimmten Gesichtspunkt in einer eigenen Darstellung (Narration) zusammenfassen. Im Unterricht steht die Differenzierung von Quellen und Darstellungen ebenso im Mittelunkt wie das Erfassen von Aussagen über Vergangenheit und das multiperspektivische und kontroverse Diskutieren derselben.
Im Fach Geschichte kann man sich Ende der 11. Klasse entscheiden, ob man das Fach als Leistungskurs, viersemestrigen Grundkurs oder als zweisemestrigen Grundkurs (Q3&4) mit je drei Wochenstunden weiterführt:
— Die Entscheidung für Geschichte als Leistungskurs bedeutet, dass man die folgenden zwei Schuljahre fünf Stunden Geschichte in der Woche hat, zwei Klausuren pro Semester schreibt und am Ende einer der beiden schriftlichen Klausuren der Abiturprüfung in diesem Fach schreibt.
— Der viersemestrige Grundkurs bedeutet drei Stunden pro Woche, eine Klausur im Halbjahr und die Möglichkeit eine schriftliche oder mündliche Prüfung in diesem Fach im Abitur abzulegen.
— Der zweisemestrige Grundkurs bedeutet, dass man zwei Semester Geschichte hat, aber dafür auch keine Möglichkeit hat in diesem Fach sein Abitur abzulegen.
Für die Schüler eines Leistungskurses wartet am Ende der Qualifikationsphase eine schriftliche Abschlussprüfung von einer Länge von 270 Minuten.
Im Fach Geschichte gibt es ein Zentralabitur mit drei Vorschlägen von denen die Schülerinnen und Schüler sich einen Vorschlag aussuchen müssen.
Die Schüler der Grundkurse Geschichte und Politikwissenschaft können zwischen einer schriftlichen Klausur (180 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (20 Minuten) entscheiden. Wichtig ist, dass die Kurse jeweils vier Semester belegt worden sind.
Zudem gibt es die Möglichkeit Geschichte oder Politikwissenschaft als Referenzfach oder Bezugsfach in der 5. Prüfungskomponente zu wählen. Bei der 5. PK handelt es sich um eine Präsentationsprüfung zu einer eigenständig entwickelten Fragestellung, die sich auf zwei Fächer bezieht (daher auch Referenz -und Bezugsfach). Schülerinnen und Schüler des Leistungskurses Geschichte können Geschichte nur als Bezugsfach wählen.
Alle Schülerinnen und Schüler, die Geschichte oder Politikwissenschaften zweisemestrig gewählt haben, können ihre Abschlussprüfung nicht in diesem Fach schreiben.