Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 01. April 2022

im Anhang finden Sie die neuen Schutz- und Hygienemaßnahmen, die ab dem 01. April 2022 für Berlin gemäß § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gelten. Das Wichtigste in Kürze:

Die Maskenpflicht fällt ab dem 01. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der SenBJF wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.

Die Testpflicht gilt weiterhin 3 x wöchentlich auch für geimpfte und genesene Personen an den Schulen. Die Testpflicht ist eine gute und wirksame Maßnahme, Infektionen mit dem Coronavirus zu entdecken und somit Ansteckungen zu begrenzen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 1. April 2022