Grundsätzlich bleibt es derzeit bei den freiwilligen Testungen nach erfolgter schriftlicher Mitteilung der Eltern. Eine Maskenpflicht besteht derzeit auch nicht.
Weitergehende Anordnungen erfolgen nach den Notwendigkeiten der aktuellen Corona-Lage. Eine Maskenpflicht wird nur dann angeordnet, wenn dies zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebe in der jeweiligen Schule erforderlich ist.